Präambel
- Unser Ausbildungszentrum und unsere Ausbildungsbetriebe erfüllen einen gemeinsamen Bildungsauftrag zur Sicherung des zukünftigen Personalbedarfs im Gesundheitswesen.
- Dabei verstehen wir uns als zentrales Bindeglied zwischen allen an der Ausbildung beteiligten Personen und Einrichtungen.
Grundlagen unserer Ausbildung
Wir bewegen uns innerhalb der vorgegebenen Leitbilder der betreffenden Einrichtungen und der bestehenden Rahmenbedingungen:
- der im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland enthaltenen Grundrechte
- den Ausbildungsrichtlinien des Landes Nordrhein- Westfalen
- des Krankenpflegegesetzes vom 16.07.2003
- der Ausbildungs- und Prüfungsordnung vom 10.11.2003
- Pflegetheorien finden Berücksichtigung, die dem Ausbildungsauftrag gerecht werden
Grundhaltung
Die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege/Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, die die Pflege von Personen aller Altersgruppen beinhaltet, orientiert sich neben den gesetzlichen Grundlagen:
- am zukünftigen Berufsbild, in dem sich Gesundheits- und Krankenpflege/Gesundheits- und Kinderkrankenpflege als professionelle Dienstleistung am, für und mit dem Menschen versteht
- in Anlehnung an das christliche Menschenbild und
- ethisch-moralischen Werten unserer Gesellschaft
Das Ausbildungszentrum ist ein Ort des Lernens und Lehrens:
- wo Lernende und Lehrende sich wohlfühlen, Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft unterstützt wird, Meinungen offen ausgesprochen werden
- an dem alle an der Ausbildung beteiligten einen wohlwollenden, fairen und respektvollen Umgang miteinander pflegen und sich gegenseitig unterstützen
- an dem wir uns mit Rücksicht, Wertschätzung und Geduld begegnen
Das Ausbildungszentrum ist ein Ort des Lehrens:
Lehrende
- sind darum bemüht eigenes Handeln immer wieder kritisch zu hinterfragen und fachliche, menschliche und soziale Fähigkeiten weiter zu entwickeln
- sind sich bewusst, die eigene Tätigkeit und darüber hinaus das Ansehen des Ausbildungsberufes zu prägen und damit die Attraktivität des Berufsstandes zu wahren und zu fördern
Ausbildungsauftrag - Pflegekompetenz:
- Fachkompetenz bedeutet z.B. Einsichten, Fertigkeiten, Fähigkeiten, die erforderlichen Pflegekonzepte in verschiedenen Alters- und Lebenssituationen anzuwenden und zum gesundheitsfördernden Verhalten zu befähigen
- Personale Kompetenz bedeutet z.B. ethische Werte, Kritikfähigkeit, Verantwortungsfähigkeit, gesundheitsförderndes Verhalten zu entwickeln und zu fördern
- Sozial-kommunikative Kompetenz bedeutet z.B. Fähigkeit zur Beratung und Anleitung, Beziehungsfähigkeit und Konfliktfähigkeit zu entwickeln und zu fördern
- Methodische Kompetenz bedeutet z.B. die Fähigkeit Pflege als Prozess zu verstehen und die Einsicht zum lebenslangen Lernen entwickeln
Didaktische und methodische Grundsätze:
- Damit sich Auszubildende den verändernden Anforderungen in der sich wandelnden Arbeitswelt auch zukünftig stellen können setzen wir im theoretischen und praktischen Unterrichtsgeschehen handlungsorientierte Unterrichtsmethoden bzw. Arbeitsweisen ein, um ein eigenständiges und selbsttätiges Lernen der Auszubildenden zu fördern.
- Die Auszubildenden sollen lernen, Pflege- und Arbeitssituationen durch geeignete Methoden einzuschätzen, diese auf ihre Vielschichtigkeit hin zu analysieren, zu beurteilen, individuelle situationsbezogene Lösungsansätze aufzuzeigen und diese in den Handlungsfeldern anzuwenden.













