Viele Operationen können heute ohne anschließende stationäre Betreuung durchgeführt werden. Im Rahmen von Paragraf 115 b müssen wir zurzeit die folgenden Eingriffe ambulant erbringen:
- Ausschabung (Abrasio, Kürettage)
- Spiegelung der Gebärmutter (Hysteroskopie)
- Gewebeentnahme am Muttermund (Konisation)
- Kleine Gewebeentnahmen an der Brust (Mamma-PE)
Voraussetzungen
Als Patientin sollten Sie keine Risikofaktoren haben, die eine längere intensive Überwachung oder Behandlung nach der Operation erfordern. Dies gilt zum Beispiel für schwere Herzkrankheiten, Stoffwechselstörungen oder Nierenerkrankungen. Im Zweifelsfall entscheiden der behandelnde Operateur und der Narkosearzt, ob ein stationärer Eingriff vorzuziehen ist. Desweiteren müssen Sie nach dem Eingriff abgeholt werden und anschließend zu Hause durch einen Erwachsenen betreut sein.
Ablauf
Vor der Operation
Im Allgemeinen stellen Sie sich mindestens einen Tag vor dem geplanten ambulanten OP-Termin zur Untersuchung auf der Station 1a vor. Der Operateur wird Sie untersuchen und die notwendige Operation mit Ihnen besprechen. Da die Eingriffe meistens in Vollnarkose durchgeführt werden, folgt noch das Gespräch mit dem Narkosearzt. Falls notwendig, werden noch Zusatzuntersuchungen wie EKG, Röntgen oder Bluttests veranlasst.
Nach der Operation
In der Regel sollten Sie zwei Stunden nach dem Eingriff abgeholt werden. Über die postoperativen Verhaltensmaßnahmen werden Sie vor der Entlassung aufgeklärt. Die medizinische Nachbetreuung obliegt Ihrem einweisenden Frauenarzt, für den Sie eine Rücküberweisung von uns erhalten.
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