Valeoverbund
Eigenbeteilung der Patienten

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass ein Anteil der Kosten des Krankenhausaufenthaltes vom Versichterten selbst getragen werden muss. Der Zuzahlungsbetrag wird vom Krankenhaus erhoben und an Ihre zuständige Krankenkasse weitergeleitet. Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Zuzahlung am Entlassungstag zu entrichten.

Von der Zuzahlung ausgenommen sind

  • Patienten unter 18 Jahren
  • Wöchnerinnen
  • Patienten einer berufsgenossenschaftlichen Behandlung

zurück


Das Praxisportal
Aktuelles & Termine
Das aktuelle Info-Angebot finden Sie hier.

Alte Beiträge finden Sie in unserem Archiv.
Beschwerdemanagement

Ihre Beschwerden, Anregungen und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen.


Sie liefern uns damit wertvolle Hinweise für unsere tägliche Arbeit.

Kontakt

Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen möchten, klicken Sie bitte hier.